Kosten für den Kindergarten

Schon seit vielen Jahren hat jedes Kind laut Familienrecht ab dem dritten Geburtstag Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Bei der Wahl des richtigen Kindergartens spielen viele Faktoren eine Rolle. Abgesehen von Größe, Räumlichkeiten und Konzept, sind die monatlichen Kosten natürlich ein wichtiges Kriterium. Wichtig für Alleinerziehende: Kinderbetreuungskosten gelten als Mehrbedarf und müssen so zusätzlich zum regulären Unterhalt geleistet werden. Je nach Einkommen werden diese zwischen den Eltern aufgeteilt. Kindergartengebühren können in jedem Fall als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das Kindergeld hat übrigens nichts mit den Betreuungskosten zu tun.

Was kostet ein städtischer Kindergartenplatz?

In der Regel sind die städtischen Kindertagesstätten die günstigsten. Hier richten sich die Kosten meist nach dem Einkommen der Eltern. Trotzdem gibt es große regionale Unterschiede. So zahlt beispielsweise eine Familie mit einem Brutto-Gesamteinkommen von 3.750 Euro für eine Buchungszeit von vier Stunden in Berlin rund 30 Euro, in Köln um die 70 Euro und in Bremen an die 146 Euro. Bei der Vergabe der städtischen Kindergartenplätze werden sozial schwache Familien bevorzugt. So haben Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund oft Vorrang vor anderen Bewerbern. Zu den monatlichen Gebühren kommen noch variable Zuschläge, zum Beispiel für Mittagessen, Bastelmaterial oder Getränke. Die Internetseiten der einzelnen Städte und Gemeinden bieten hier eine erste Orientierung. Wer zwei Kinder in einem städtischen Kindergarten unterbringt, erhält häufig einen Geschwisternachlass. Die monatlichen Beiträge verdoppeln sich somit nicht, sondern beim zweiten Platz wird ein gewisser Rabatt gewährt.

Kirchliche Kindergärten

Kindergärten, die zur katholischen oder evangelischen Kirche gehören, liegen von den Kindergartenkosten her, im Mittelfeld. Da aber auch sie zu einem Großteil vom Staat mitfinanziert werden, kann hier keine pauschale Aussage zu den Kosten gemacht werden. Es spielt im Übrigen keine Rolle, ob man Mitglied einer Kirchengemeinschaft ist und somit Kirchensteuer zahlt. Konfessionelle Kindergärten sind angehalten, auch Kinder ohne den jeweiligen religiösen Hintergrund aufzunehmen. Allerdings werden die Gebühren hier nicht nach dem Einkommen gestaffelt. Bezuschussungen für Geringverdiener sind jedoch auch hier möglich. Die Jugendämter können darüber Auskunft geben.

Private Kindergärten und Elterninitiativen

Mit Abstand die höchsten Kindergartenbeiträge haben Kindergärten mit privatem Träger oder Elterninitiativen. In beiden Fällen gibt es nach oben keine Grenze. Diese Kindergärten bieten oft ein besonderes Konzept wie Waldorf oder Montessori. Je mehr Sonderleistungen im Kindergarten angeboten werden, desto mehr kostet der Kindergartenbesuch. Englischkurse, Yogastunden, ein eigener Koch, Musikstunden oder mehrtägige Ausflüge verursachen hohe Beiträge. Ob Ihr diese für die nächsten drei Jahre aufbringen könnt, solltet Ihr vorher kalkulieren. Bei zwei Kindergartenkindern gibt es jedoch auch häufig Nachlässe.

Sparen im Vorschuljahr

In den letzten Jahren haben immer mehr Bundesländer eingeführt, dass das letzte Kindergartenjahr weniger oder gar keine Beiträge mehr kostet. So soll sichergestellt werden, dass möglichst viele Kinder das wichtige Vorschuljahr im Kindergarten absolvieren. Diese Nachlässe gelten in der Regel für alle Einrichtungen, egal ob städtisch, kirchlich oder privat.