Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Familien-Wochenendaufenthalt“ Instagram
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die FOND OF GmbH, Vitalisstraße 67, 50827 Köln, Deutschland („FOND OF“). Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein FOND OF. (2) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter von FOND OF sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. (3) Das Gewinnspiel läuft vom 02.04.2025 bis zum 14.04.2025 23:59 Uhr („Gewinnspielzeitraum“). (4) Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ein „Familien-Wochenendaufenthalt“ zu gewinnen, bestehend aus: - Einem Wochenendaufenthalt für die ganze Familie im JUFA Hotel Salzburg City (2 Erwachsene und 2 Kinder für 3 Nächte inkl. Halbpension), einen Eintritt in den FANTASIANA Erlebnispark in Strasswalche. Je nach Verfügbarkeit bis zum 30.04.2026 gültig. Die An- und Abreise sowie persönliche Ausgaben sind nicht inkludiert. - einem Gutschein im Wert von 300€ für den ergobag Onlineshop (ergobag.de).
(5) Eine wirksame Teilnahme liegt vor, wenn der Teilnehmer innerhalb des unter Ziffer (3) genannten Gewinnspielzeitraums dem Instagram Account von @ergobag_official folgt, den entsprechenden Gewinnspielbeitrag liked, kommentiert und eine:n Freund:in markiert sowie dem Instagram Account von @jufaholidays folgt.
(6) Unter den Teilnehmern, die an dem Gewinnspiel i.S.d Ziffer 5 wirksam teilgenommen haben, wird der Gewinner nach Ende des Gewinnspiels bis zum 14.04.2025 per Los durch FOND OF ermittelt und daraufhin via Instagram Direktnachricht von @ergobag_official kontaktiert.
(7) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, (i) wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn antwortet und/oder wenn (ii) die Zustellung des oder der Gewinne aus Gründen scheitert, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. In diesem Fall wird ein Ersatzgewinner ermittelt.
(8) Rassistische, gewaltverherrlichende oder sonstige anstößige Kommentierungen des Gewinnspielposts führen grundsätzlich zum Ausschluss der Teilnahme an dem Gewinnspiel und werden umgehend gelöscht.
(9) Gewinne können nicht in bar ausgezahlt werden, sind nicht übertragbar und vom Umtausch ausgeschlossen
(10) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, berechtigt FOND OF, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung zum Gewinnspiel falsche Angaben macht oder versucht, manipulativ auf den Spielablauf oder die Voraussetzungen für den Erhalt eines Gewinns einzuwirken (z. B. durch Manipulation von Software). Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
(11) FOND OF erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Teilnehmer anlässlich der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. im Gewinnfall angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zum Zwecke der Benachrichtigung der Gewinner. Die Daten des Gewinners werden von FOND OF an ULRICHSHOF & Co. KG zur Abwicklung des Gewinns weitergegeben. Die Daten zum Gewinnspiel werden nach der Aussendung des Gewinns gelöscht. Eine Auskunft über gespeicherte Daten können jederzeit erfragt werden.
(12) Der Wochenendaufenthalt wird zur Verfügung gestellt und organisiert vom ULRICHSHOF & Co. KG. FOND OF als Veranstalter des Gewinnspiels ist nicht Reiseveranstalter und daher für die Organisation und den Aufenthalt inklusive der Übernachtungen im ULRICHSHOF nicht verantwortlich. FOND OF haftet nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Tagesablaufs der Reise oder der begründeten Absage. Darüber hinaus haftet FOND OF nicht für die Organisation und Durchführung der Reise.
(14) Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet FOND OF nur im Fall der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflichten). Dies gilt ebenfalls für Schäden, die durch das Verhalten von Erfüllungsgehilfen von FOND OF verursacht wurden.
(15) FOND OF behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu gewährleisten.
(16) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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