Teilnahmebedingungen

Deutschlands Grünste Kindertagesstätte



(1) Die FOND OF GmbH, Vitalisstraße 67, 50827 Köln, Deutschland („FOND OF“) und die Ackerhelden machen Schule gGmbH, Rellinghauser Straße 334H, 45139 Essen („Ackerhelden“) sind gemeinsame Veranstalter des Wettbewerbs.

(2) Teilnahmeberechtigt sind alle Erzieherinnen und Erzieher an Kindertagesstätten in Deutschland. Gewinnberechtigt ist nicht die teilnehmende Erzieherin bzw. der teilnehmende Erzieher, sondern die Kindertagesstätte.

(3) Der Wettbewerb läuft vom 01.01.2021, 09:00 Uhr bis 28.02.2021, 23:59 Uhr („Teilnahmezeitraum“).

(4) Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, für Ihre Kindertagesstätte, je nach Wunsch, einen Bio-Gemüseacker (ca. 40qm) an einem der vielen Standorte von Ackerhelden oder ein Bio-Gemüsehochbeet (jeweils drei Hochbeete zu einem qm) im Wert von jeweils ca. EUR 4.000, - zu gewinnen.

(5) Zur Teilnahme muss während des Teilnahmezeitraums eine E-Mail an dgk@ergobag.de übermittelt werden („Einsendung“). Hierbei soll erklärt werden, was die Kindertagesstätte des jeweiligen Teilnehmers zur „grünsten“, also nachhaltigsten, Kindertagesstätte Deutschlands macht. Die Teilnehmer dürfen hierfür ein Video (mit einer Dauer von maximal 5 Minuten), eine Sprachnachricht oder auch Bilder übermitteln; der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.

(6) Rassistische, gewaltverherrlichende oder sonstige anstößigen Einsendungen sind grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen.

(7) Die Anzahl der teilnehmenden Erzieher pro Kindertagesstätte ist nicht begrenzt: Jeder Erzieher hat die Möglichkeit, für seine Kindertagesstätte teilzunehmen. Erzieher dürfen auch gemeinsam für ihre Kindertagesstätte eine Einsendung einreichen.

(8) Unter den Teilnehmern werden bis zum 31.03.2021 durch eine sechsköpfige Jury von FOND OF und Ackerhelden drei Kindertagesstätten ermittelt, die in die Finalrunde kommen („Finalisten“). Die Finalisten werden via E-Mail von FOND OF kontaktiert und müssen bis 15.04.2021 einen Fragebogen ausfüllen, in dem die Bemühungen der Kindertagesstätte zum Thema Nachhaltigkeit konkret beschrieben werden sollen. Anhand der Fragebögen wird die o.g. sechsköpfige Jury von FOND OF und Ackerhelden wiederum bis 15.05.2021 den Gewinner bzw. „Deutschlands grünste Kindertagesstätte“ ermitteln und den Gewinner kontaktieren.

(9) Sofern ein Finalist den Fragebogen nicht fristgerecht einreicht, scheidet er aus dem Wettbewerb aus.

(10) Ackerhelden wird dem Gewinner Terminvorschläge zur Übergabe des Bio-Gemüseacker bzw. zum Anlegen des Bio-Gemüsehochbeets übermitteln. Hierfür ist ein Werktag ab Juni 2021 vorgesehen, wobei der konkrete Termin auch von den Wetterverhältnissen abhängt. Sollte sich der Gewinner für einen Bio-Gemüseacker auf einem der Standorte von Ackerhelden entscheiden, wird Ackerhelden nach Saisonstart einen eigens für den Gewinner angelegten Bio-Gemüseacker an den Gewinner übergeben. Sollte sich der Gewinner für ein Bio-Gemüsehochbeet entscheiden, wird Ackerhelden auf einem Gelände des Gewinners gemeinsam mit dem Gewinner ein Bio-Gemüsehochbeet anbauen und bepflanzen. Mit Übergabe des Bio-Gemüseacker bzw. mit Anlegen des Bio-Gemüsehochbeet geht dieser/dieses in das Eigentum des Gewinners über und dieser hat für die Pflege und Instandhaltung zu Sorgen.

(11) Sofern der Gewinner sich für ein Bio-Gemüsehochbeet entscheidet, hat er dafür Sorge zu tragen, dass auf einem Gelände der Kindertagesstätte eine Fläche von mindestens 3 mal einem Quadratmeter zur Verfügung steht.

(12) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn der Gewinner auf die Gewinnbenachrichtigung nicht bis zum 31.05.2021 antwortet oder wenn der Gewinner sich für ein Bio-Gemüsehochbeet entschieden hat, allerdings bis zum 31.05.2021 keine geeignete Fläche zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall wird nach dem unter Ziffer 8 erläuterten Modus unter den verbliebenen Finalisten ein anderer Gewinner ermittelt.

(13) Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden, ist nicht übertragbar und vom Umtausch ausgeschlossen.

(14) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um den Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

(15) FOND OF und Ackerhelden behalten sich das Recht vor, den Namen des Gewinners und seiner Kindertagesstätte auf den ergobag und/oder Ackerhelden Webseiten, Social-Media-Accounts sowie in Printmedien (bspw. Zeitschriftenartikel, Flyer und Prospekte) zu erwähnen und zu „Deutschlands grünster Kindertagesstätte“ zu küren. Die Teilnehmer haben vor der Teilnahme am Wettbewerb das entsprechende Einverständnis der zuständigen Institutionen (z.B. Leitung der Kindertagesstätte) einzuholen.

(16) Die Veranstalter verarbeiten und nutzen die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs und in Übereinstimmung mit der FOND OF Datenschutzerklärung, abrufbar unter http://www.fondofbags.com/datenschutzbedingungen/.

(17) Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften die Veranstalter nur im Fall der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten). Dies gilt ebenfalls für Schäden, die durch das Verhalten von Erfüllungsgehilfen der Veranstalter verursacht wurden.

(18) Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs zu gewährleisten.

(19) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

FOND OF GmbH | Vitalisstr. 67 | 50827 Köln | Deutschland service@fondof.de | +49 (0) 221 / 539 705-100 | fondof.de